Sonderbudget Lehrerdienstgeräte 261

Der Freistaat Bayern und der Bund stellen über das „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ Finanzmittel für die Beschaffung von Dienst-Laptops/Tablets bereit.

 Im Schuljahr 2022/2023 wird eine Vollausstattung aller Lehrkräfte ermöglicht. Dadurch erhöht sich das Budget von 92 auf 147,3 Millionen Euro.

Im Folgenden werden die Eckpunkte kurz zusammengefasst. Sollte Sie weitere Fragen haben können Sie mich gerne per Mail kontaktieren.

Kurz zusammengefasst:

  • 92 147,3 Millionen Euro, wird von Bund und Ländern bereitgestellt
  • pro Lehrerdienstgerät sind es dann 1000€
  • 138 000 Lehrerinnen und Lehrer sind die Gesamtmenge.
  • Die Summe von 92 Millionen Euro und 1000€ pro Gerät ist nur für 66% der Lehrer in Deutschland ausgelegt, d.h. 33% der Lehrer bekommen kein eigenes Dienstgerät, oder die Summe von 1000€ Gerät wird reduziert! -> durch die Vollausstattungsrunde wurde dies auf 100% erhöht, damit alle Lehrkräfte mit einem Gerät ausgestattet werden können.
  • SAT übernimmt Beschaffung der Endgeräte und bindet diese in die IT Infrastruktur ein
  • Festbetrag kann flexibel aufgeteilt werden, vorgeschlagen wurde:
    • Verwaltungspauschale maximal 250€ für SAT, die nicht nachweispflichtig ist.
    • 750€ für das Gerät.
  • ein SAT könnte auch 1000€ fürs Gerät ausgeben, wenn es z.B.: der Systembetreuer eigenständig einbindet und wartet
  • Die Verwaltungspauschale ist für Beschaffung und Integration in ein bereits bestehendes System zu nutzen, nicht die Wartung und Pflege.
  • die Summe kann unterschiedlich auf verschiedene Schulen verteilt werden, z.B.: Schule A bekommt 600€ pro Lehrer und Schule B bekommt 900€
  • SAT bestimmt wieviel Geld eine Schule bekommt. z.B.: könnte eine Schule weniger Geld bekommen als eine andere, wenn diese vielleicht schon besser ausgestattet ist
  • der Schulleiter kann dann wiederum entscheiden, wer von seinen Lehrern ein Gerät bekommt und wer nicht
  • verringerte Hardware Mindestkriterien
  • Tablet muss mit Stift und Tastatur gekauft werden!
  • Auch Mittel aus dem Digitalpakts (dBir) kann genutzt werden
  • Lehrer bekommen das Gerät von der Schule, wenn sie mindestens eine Unterrichtsstunde halten und an der Schule den überwiegenden Einsatz haben (an welcher Schule hat der Lehrer am meisten Stunden)
  • Referendare und Seminarrektoren bekommen auch ab nächsten Schuljahr Lehrerdienstgeräte -> Ausbildungsgeräte

Termine

Folgend sind die aktualisierten Termine für die Vollausstattung:

Die Antragsfrist für das Förderprogramm endete am 31.03.2021 und für die Vollausstattung am 31.10.2022.

  1. Antrag: Die Projektmappe muss bis zum 31. März 2021 an die Funktionspostfächer der Regierungen gesandt werden (Antragsfrist). Bei Ausbleiben eines
    Bescheids bzw. einer Eingangsbestätigung müssen sich die Leistungsempfän-
    ger umgehend, spätestens bis 15. April 2021 (Ausschlussfrist) an die Regierung wenden. Nach Ablauf der Ausschlussfrist eingehende Anträge können
    nicht berücksichtigt werden, da nicht beanspruchte Gelder eingezogen und in
    einer Nachbewilligungsrunde erneut gebunden werden.
  2. Maßnahmebeginn: Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist ohne gesonderten Antrag ab dem 23. Juli 2020 (Tag des Digitalisierungsgipfels) zugelassen. Die
    Berücksichtigungsfähigkeit von Investitionen setzt mit diesem Tag ein. Dies gilt auch für Beschaffungen für die Vollausstattung.
  3. Bewilligungszeitraum: Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen rechtsverbindliche Leistungs- und Lieferverträge abzuschließen sind, endet am 31. Dezember 2021. Danach berichten die Leistungsempfänger über die Investitionsmaßnahmen im Wege einer ‚Abrechnung‘. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Pandemie ist eine möglichst rasche Bereitstellung gemeinsames
    Ziel, soweit es die Ausschreibungsmodalitäten, die Marktlage und das verfügbare Personal zulassen.
  4. Verwendungsnachweis: Die Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgt binnen eines weiteren Jahres, also bis spätestens zum 31. Dezember 2022.

Fragen zum Vollzug des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte

Mit dem Vollzug des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte sind – wie bei den anderen Programmen im DigitalPakt Schule – die Sachgebiete 20 bzw. Z3 der Bezirksregierungen zuständig. Die Leistungsempfänger können sich in Fragen zum Vollzug an die jeweils zuständige Regierung wenden. Diese sind unter folgenden Funktionspostfächern per E-Mail zu erreichen, an die auch die Projektmappe für die Antragstellung, sowie die jeweils fortgeschriebene Mappe zur Abrechnung und als Verwendungsnachweis einzusenden ist:

https://www.km.bayern.de/lehrerdienstgeraete

E-Mail-Adressen der Funktionspostfächer

Oberbayernlehrerdienstgeraete@reg-ob.bayern.de

Links

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