IT-Administrationsförderung 655

Der Freistaat sowie der Bund unterstützen den Aufbau von Strukturen zur technischen Administration der digitalen Bildungsinfrastruktur an den bayerischen Schulen mit insgesamt rund 160 Mio. Euro.

Im Folgenden werden die Eckpunkte kurz zusammengefasst. Sollte Sie weitere Fragen haben können Sie mich gerne per Mail kontaktieren.

Kurz zusammengefasst

  • Neues Förderprogramm für die Finanzierung von IT-Administration (IT-Admins des Sachaufwandträgers, Supportverträge mit IT-Firmen, …)
  • Laufzeit: Mitte 2020 bis Ende 2024
  • Nach Ende der Förderung, also ab 2025, wird sich der Freistaat Bayern zur Hälfte an den Kosten für die technische IT-Administration der Schul-IT beteiligen.
  • Pädagogische Systembetreuung (Lehrer) soll entlastet werden
  • 2 Förderbereiche/Anträge:
    • Nr. 1: DigitalPakt-Förderung (vom Bund)
    • Nr. 2: Landesförderung (vom Land)
  • Die zwei Förderbereiche sind notwendig, da die Förderung vom Bund nicht alle Kosten deckt und die Förderung vom Land diese Kosten übernimmt.
  • Der Sachaufwandsträger muss zwei Antragsmappen ausfüllen und an die entsprechende Regierung einreichen.

Fragen zum Vollzug der Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn)

Mit dem Vollzug der Administrationsförderung (Bund bzw. Land) sind – wie bei den anderen Programmen im DigitalPakt Schule – die Sachgebiete 20 bzw. Z3 der Bezirksregierungen zuständig. Die Zuwendungsempfänger können sich in Fragen zum Vollzug der Administrationsförderung an die jeweils zuständige Regierung wenden. Diese sind unter folgenden Funktionspostfächern per E-Mail zu erreichen, an die auch die Administrationsmappe (DigitalPakt-Förderung) sowie die Antragsmappen (Landesförderung) einzusenden sind.

www.km.bayern.de/administration

E-Mail-Adressen der Funktionspostfächer

Oberbayernadminfoerderung@reg-ob.bayern.de

Telefonhotline

Tel.: (089) 69 333 555
Montag bis Donnerstag, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Links

unsere-schule.org

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