Digitalpakt 075

Zusammen stellen Bund und Freistaat Bayern über fünf Jahre hinweg eine ‚Digitalisierungsmilliarde‘ für die Infrastrukturförderung an Bayerns Schulen bereit und verschaffen den Sachaufwandsträgern so ein hohes Maß an Planungssicherheit. Alle Anstrengungen sind darauf gerichtet, jeder Schülerin und jedem Schüler in Bayern gerecht zu werden. Daher stehen bei der Planung der IT-Ausstattung und dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht immer pädagogische und didaktische Ziele im Zentrum.

Vom Zuwendungsempfänger sind mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenmittel aufzubringen.

Nur diejenigen Beschaffungen von IT-Ausstattungsgegenständen für eine Schule sind förderfähig, die durch das schuleigene Medienkonzept dieser Schule abgedeckt sind.

Ablauf Antrag:

  • „Förderantrag“ (Schulaufwandsträger) 
  • „Bewilligung/Teil des Bescheids“ (Regierung
  • „Verwendungsnachweis/Antrag auf Auszahlung“ (Schulaufwandsträger)
  • „Verwendungsnachweisprüfung/Teil des Schlussbescheids“ (Regierung).

Fördersumme:

insgesamt 778 Mio. EUR

Förderzeitraum:

Die Antragsfrist endet am 30.06.2022.

2019 – 2024

Förderfähig:

In den Vollzugshinweisen (siehe unten) wird außerdem der in den Richtlinien gesteckte Rahmen förderfähiger Ausstattung in Form einer detaillierten Aufzählung förderfähiger und nicht förderfähiger Ausstattungstypen bzw. Geräteklassen präzisiert.

Wer ist für Oberbayern zuständig?

Regierung von Oberbayern

E-Mail: digitalpakt-schule@reg-ob.bayern.de

Bei Fragen können sich die Sachaufwandsträger an die Beratung der Telefon-Hotline wenden:

Tel.: (089) 69 333 555

Montag bis Donnerstag, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Berechnung Eigenanteil

Links

unsere-schule.org

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Digitalpakt

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