Sonderbudget Leihgeräte 262

Die Antragsfrist für das Förderprogramm endete am 30.07.2020. Die Antragsfrist für die zweite Erhöhungsrunde endete am 31.10.2020.

Bayerische Schulen erhalten ein Sonderbudget in Höhe von ca. 78 Millionen Euro für die Anschaffung von Leihgeräten. Mit diesem Geld können Laptops oder Tablets gekauft werden, die Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden, deren Familie keine geeigneten Geräte zu Hause haben und diese nicht anschaffen können.

Auf der Webseite vom Kultusimisterium: Gute Bildungschancen für alle – „Sonderbudget Leihgeräte“ in Bayern heisst es:

Die weltweite COVID-19 Pandemie bedeutet für die Schulen im Freistaat Bayern, dass Präsenzunterricht für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler auf absehbare Zeit nur eingeschränkt stattfinden kann und durch gute – auch digitale – Angebote und Formate ergänzt werden muss. Einschränkungen im regulären Unterrichtsbetrieb dürfen, wo immer dies möglich ist, nicht die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags einschränken.

Ziel ist es, den Bildungs- und Erziehungsauftrag trotz COVID-19 zu gewährleisten. Viele Schulen haben den Präsenzunterricht auf unterschiedlichste Weise wieder aufgenommen. Einige Schülerinnen und Schüler gehen alle zwei Wochen in die Schule, andere wiederrum täglich, dafür aber nur ein paar Stunden und wieder andere haben nur ein paar Tage in der Woche unterricht. Da die Unterrichtszeit in der Schule fehlt, soll diese bestmöglich im Homeschooling zu Hause aufgefangen werden.

Da die Stunden der Lehrerinnen und Lehrer jedoch begrenzt sind und diese nun meistens zwei Klassen unterrichten müssen, da nur Gruppengrößen von 15 Lernenden erlaubt sind, wird das Homeschooling wie bisher wahrschenlich mit weiterführenden Aufgaben oder durch einen blended learning Ansatz stattfinden.

blended learning: Der Begriff bezeichnet eine Lernform, bei der die Vorteile von Präsenzveranstaltungen und E-Learning kombiniert werden. Eine Möglichkeit dies zu bewerkstelligen wäre die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler Zuhause mit Hilfe von Lernvideos neuen Stoff erklärt bekommen, dann dazu passende Aufgaben machen und in der Schulwoche die gemachte Aufgaben mit ihrer Lehrkraft besprechen und dazu Fragen stellen können.

Um diese Möglichkeiten nutzen zu können, ist neben einer guten Vorbereitung und Planung auch eine entsprechende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler notwendig. Hierfür soll das „Sonderbudget Leihgeräte“ dienen.

Der oben erwähnte bayerische Gesamtbetrag wurde auf die einzelnen Gemeinden, nach Anzahl der zur Schule gehenden Schülerinnen und Schüler, aufgeteilt. Die Gelder reichen von ca. 5 000€ bis zu 100 000€. Zum Beispiel bekommt eine Gemeinde mit 3 Grundschulen, 1 Mittelschule, 1 Realschule und 1 Gymnasium ca. 60 000€ für die Anschaffung von Leihgeräten. Nun könnte man sagen, dass jede Schule ca. 10 000€ Zuschuss bekommt, um neue mobile Geräte und Zubehör zum Verleih zu kaufen.

Dieser Betrag ist, je nach Bedarf an Leihgeräten, oft nicht ausreichend und kann daher in Kombination mit dem Digitalbudget und dem Digitalpakt erweitert werden.

Die Eckpunkte des Sonderbudgets sind:

  • 80 Millionen Euro für Schulen / Sachaufwandsträger in Bayern.
  • Mit dem Geld können: Laptops, Tablets und erforderliches Zubehör wie z.B.: WLAN-Router, Laptopkoffer, MDM-Lösungen (Mobile Device Management) finanziert werden.
  • Gefördert werden können Anschaffung, die ab dem 16. März 2020 getätigt wurden.
  • Es ist eine Vollfinanzierung und der Sachaufwandsträger muss kein eigenes Geld hinzutun.
  • Die im Digitalbudget und im Digitalpakt erforderlichen technischen Mindestkriterien müssen hier nicht beachtet werden, damit auch kostengünstigere Geräte gekauft werden können.
  • Software z.B.: Apps werden nicht gefördert!
  • Geräte müssen drei Jahre lang für den Primärzweck: „Ausleihe“ verwendet werden, d.h.: die neu bestellten Geräte müssen auch verliehen werden und können nicht mit älteren Geräten der Schule getauscht werden.

Kontakt:
E-Mail: sonderbudget@reg-ob.bayern.de
Tel.: (089) 69 333 555 (Montag bis Donnerstag, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

Was sollten Schulen nun machen?

  1. Bedarfsermittlung. Wie viele Schülerinnen und Schüler brauchen Unterstützung, da die Familien keine eigenen technischen Geräte anschaffen können. Dies könnte über den Klassleiter erfolgen.
  2. Wie viele Geräte könnten zur Zeit schon ausgeliehen werden, da diese gerade nicht benötigt werden?
  3. Wie viele Geräte werden für die Schule zum Zweck der Ausleihe zusätzlich benötigt?
  4. Die Anzahl dem Sachaufwandsträger mitteilen und mit diesem besprechen, ob die Schule Angebote zum Kauf von Geräten einholen soll oder ob es der Sachaufwandsträger übernimmt.
  5. Geräte über den Sachaufwandsträger bestellen und auf Liefertermine achten. Nachfragen ob die Geräte vorhanden sind, da diese schnellstmöglich benötigt werden.
  6. Geräte mit benötigter Software (Office, Apps, …) bespielen. Für die Bereitstellung der Software ist eine zentrale Verteilung mittels eines Servers oder einer MDM-Lösung zu empfehlen.
  7. Nutzungsvereinbarung anpassen, ausdrucken und von den Erziehungsberechtigten, dem Schüler/der Schülerin und dem Lehrer, der das Gerät ausgibt, unterschreiben lassen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne per Mail an mich wenden: r.scheglmann@msush.de

Links

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