Sonderbudget Lehrerdienstgeräte Der Freistaat Bayern und der Bund stellen über das „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ Finanzmittel für die Beschaffung von Dienst-Laptops/Tablets bereit. Im Folgenden werden die Eckpunkte kurz zusammengefasst. Sollte Sie weitere Fragen haben können Sie mich gerne per Mail kontaktieren. Kurz zusammengefasst: 92 Millionen Euro, wird von Bund und Ländern bereitgestelltpro Lehrerdienstgerät sind es dann 1000€138 000 Lehrerinnen und Lehrer sind die Gesamtmenge.Die Summe von 92 Millionen Euro und 1000€ pro Gerät ist nur für 66% der Lehrer in Deutschland ausgelegt, d.h. 33% der Lehrer bekommen kein eigenes Dienstgerät, oder die Summe von 1000€ Gerät wird reduziert!SAT übernimmt Beschaffung der Endgeräte und bindet diese in die IT Infrastruktur einFestbetrag kann flexibel aufgeteilt werden, vorgeschlagen wurde:Verwaltungspauschale maximal 250€ für SAT, die nicht nachweispflichtig ist.750€ für das Gerät.ein SAT könnte auch 1000€ fürs Gerät ausgeben, wenn es z.B.: der Systembetreuer eigenständig einbindet und wartetDie Verwaltungspauschale ist für Beschaffung und Integration in ein bereits bestehendes System zu nutzen, nicht die Wartung und Pflege.die Summe kann unterschiedlich auf verschiedene Schulen verteilt werden, z.B.: Schule A bekommt 600€ pro Lehrer und Schule B bekommt 900€SAT bestimmt wieviel Geld eine Schule bekommt. z.B.: könnte eine Schule weniger Geld bekommen als eine andere, wenn diese vielleicht schon besser ausgestattet istder Schulleiter kann dann wiederum entscheiden, wer von seinen Lehrern ein Gerät bekommt und wer nichtverringerte Hardware MindestkriterienTablet muss mit Stift und Tastatur gekauft werden!Auch Mittel aus dem Digitalpakts (dBir) kann genutzt werdenLehrer bekommen das Gerät von der Schule, wenn sie mindestens eine Unterrichtsstunde halten und an der Schule den überwiegenden Einsatz haben (an welcher Schule hat der Lehrer am meisten Stunden)Referendare und Seminarrektoren bekommen auch ab nächsten Schuljahr Lehrerdienstgeräte (ab Halbjahr 21/22) Eckpunkte Lehrerdienstgeräte.pdfHerunterladen Fragen zum Vollzug des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte Mit dem Vollzug des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte sind – wie bei den anderen Programmen im DigitalPakt Schule – die Sachgebiete 20 bzw. Z3 der Bezirksregierungen zuständig. Die Leistungsempfänger können sich in Fragen zum Vollzug an die jeweils zuständige Regierung wenden. Diese sind unter folgenden Funktionspostfächern per E-Mail zu erreichen, an die auch die Projektmappe für die Antragstellung, sowie die jeweils fortgeschriebene Mappe zur Abrechnung und als Verwendungsnachweis einzusenden ist:https://www.km.bayern.de/lehrerdienstgeraete E-Mail-Adressen der Funktionspostfächer Oberbayernlehrerdienstgeraete@reg-ob.bayern.de Links KM: LehrerdienstgeräteBild von StockSnap auf Pixabay